AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vision Lasertechnik GmbH

§ 1 Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren
Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben nur
Gültigkeit, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne §14 BGB.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Bestellungen können schriftlich,
telefonisch oder per Telefax abgegeben werden. Die Vision kann dieses
Angebot nach Ihrer Wahl innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung
einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller
innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesandt wird.

§ 3 Preise und Zahlung
Warenverzeichnis und Preisliste aus den Vision Katalogen und Web-Shops
sind freibleibend. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung
geltenden Konditionen und Preislisten. Die Katalogpreise sind Netto-
Preise. Preisangaben gelten zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung
geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Rechnung wird zum Tag der Lieferung bzw. der Bereitstellung der
Ware ausgestellt. Die Rechnung der Vision ist innerhalb von 10 Tagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht eine andere
Zahlungsfrist vereinbart ist. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug,
so ist Vision berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern.
Kann die Vision einen weiteren Verzugsschaden nachweisen, so ist sie
berechtigt, diesen geltend zu machen. Vor vollständiger Zahlung fälliger
Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist die Vision zu keiner
weiteren Lieferung verpflichtet bzw. kann Vorauskasse verlangen.
Die Vision behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten
Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den
eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder
Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 %
des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Vision
anerkannt sind.
Gutschriften werden bei Monatskunden automatisch verrechnet. In allen
Fällen werden die Gutschriftbeträge mit der nächsten Rechnung verrechnet
oder zurück überwiesen.

§ 4 Lieferung und Lieferzeiten
Die Lieferung der Ware erfolgt vom Sitz der Vision. Teillieferungen können
erbracht und berechnet werden. Transportschäden sind binnen 24 Stunden
bei der Vision zu melden.
Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen
sowie solchen in unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine
Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Liefer- und
Abnahmefrist für die Dauer der Behinderung angemessen verlängert.
Schadensersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen.
Gerät die Vision mit der Lieferung in Verzug, so ist ihre Ersatzpflicht
für Lieferverzögerungen im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen
Betrag von 50 % des entstandenen Schadens begrenzt. Weitergehende
Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn die Lieferverzögerung
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Einhaltung unserer
Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung
der Verpflichtung des Bestellers voraus.

Die im WebShop genannte Lieferzeit ist nicht bindend, es gelten ausschließlich die in der
Auftragsbestätigung genannten Termine.

§ 5 Gewährleistung
Offensichtliche Mängel müssen der Vision unverzüglich nach Zugang der
Lieferung gemeldet werden. Nach begonnener Verarbeitung der gelieferten
Ware ist jede Beanstandung ausgeschlossen. Handelsübliche oder geringe,
technische nicht vermeidbare Abweichungen berechtigen nicht zu
Beanstandungen.
Liegt ein von Vision zu vertretender Mangel vor, so ist sie nach ihrer Wahl
zur Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle
der Beseitigung des Mangels ist die Vision verpflichtet, alle zum Zweck
der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese
nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem
Erfüllungsort verbracht wurde.
Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder ist die Vision zur Mängelbeseitigung
oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich
diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die die Vision nicht
zu vertreten hat, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere
Schadensersatzansprüche, einschließlich entgangenen Gewinnes oder
wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers, sind ausgeschlossen.
Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder eine für den Vertrag
wesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt worden ist.
Wird eine Kardinalpflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Vision
auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die Vision behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang
aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten
des Bestellers ist die Vision berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltssache liegt ein
Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter
hat der Besteller die Vision unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Eine Verarbeitung, Umbildung oder Weiterverkauf der Kaufsache wird
durch den Besteller stets für die Vision vorgenommen. Wird die Kaufsache
mit anderen der Vision nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so
erwirbt sie das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes
der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der
Verarbeitung.
Wird der Kaufgegenstand mit anderen der Vision nicht gehörenden
Gegenständen gemischt, so erwirbt sie das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache
im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache
anzusehen, so hat der Besteller der Vision anteilmäßig mit Eigentum zu
übertragen. Die Vision verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten
auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert ihrer
Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

§ 7 Erfüllungsort
Erfüllungsort aller Leistungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferantenwerk,
bei den übrigen Lieferungen das Lager.

§ 8 Gerichtsstand
Ist der Käufer kein Vollkaufmann, gilt die gesetzliche Regelung.

§ 9 Auslandsgeschäfte
Sämtliche Geschäfte einschließlich Scheck- und Wechselgeschäfte
unterliegen ausschließlich Deutschem Recht. Die Regelungen der UNVerjährungskonvention
und des UN-Kaufrechtes sind ausdrücklich
ausgeschlossen. Bei Auslieferung kann die Vision Vorauskasse oder
Akkreditiv fordern. Frachtkosten werden zu Selbstkosten in Rechnung
gestellt.

§ 10 Datenschutz
Alle persönlichen Daten werden von uns ausschließlich zur Erfüllung
und Abwicklung aller mit der Geschäftsbeziehung in Zusammenhang
stehenden Vorgänge genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur innerhalb
der Abwicklung des Versandvorgangs und des Zahlungsvorgangs. Eine
weitergehende Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Eine Speicherung ihrer Daten in elektronischer oder schriftlicher Form wird
so lange vorgehalten, wie es die Aufbewahrungsfristen des Gesetzgebers
fordern. Danach werden sie unwiederbringlich gelöscht bzw. vernichtet.

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